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| Zusammenfassung Urteilsbegründung des OVG Magdeburg zum Genehmigungswettbewerb im „Magdeburger Modell“ erhalten am 22.11.2012
Die Behörde (Landkreis Wittenberg) wird erneut verpflichtet, den Antrag der Heinrich GmbH (Genehmigung ÖPNV ab 01.07.2008) neu zu bescheiden unter angemessener Berücksichtigung des Altunternehmerprivilegs.
Damit erneut herber Schlag für den Landkreis Wittenberg und das Wittenberger Modell
Zum Urteilsinhalt:
Aus dem nicht genehmigungsfähigen Anrufbus folgt. Die Ablehnung des von der Heinrich GmbH beantragten Verwaltungsaktes und die erteilte Genehmigung an den Konkurrenten sind rechtswidrig und verletzten die Heinrich GmbH in ihren Rechten.
Zudem sind die Ablehnung der beantragten Genehmigung und die Erteilung der Genehmigung an Vetter bereits deshalb rechtswidrig, weil der Beklagte das Altunternehmerprivileg nicht angemessen berücksichtigt hat.
Das gilt auch für den Fall, dass andere Teilnehmer ein besseres Verkehrsangebot unterbreitet haben. Getätigte Investitionen in den Linienverkehr sollen nicht ohne Not entwertet werden und müssen angemessen berücksichtigt werden.
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Die Revision ist zugelassen.
Unsere Wertung:
Das OVG hat den leichtesten Weg gesucht und gar nicht den Problemkern getroffen. Nachdem die erste Instanz das VG in Halle schon gravierende Fehler bei der Bewertung festgestellt hatte, geht die zweite Instanz auf diese Fehler nicht noch einmal ein. Das OVG hat keine eindeutige Aussage zu konkreten Punktvergabe getroffen. Es hat den geringsten Arbeitsaufwand gewählt und nur zwei eindeutige Kritikpunkte (Anrufbus und Altunternehmerprivileg) ausgewählt.
Das OVG hat uns den umfassenden Rechtsschutz verweigert, indem es keine Notwenigkeit sah ein verpflichtendes Urteil zu sprechen. Uns bleibt somit nur der Weg in die Revision.
Verfasser:
Geschäftsführer
Antje Heinrich
Heinrich GmbH
Urteil Verwaltungsgericht Halle Urteil vom 22.11.2012- Genehmigungswettbewerb ÖPNV
MDR- Nachrichtenmagazin vom 28.11.2012; 20:15 Uhr mdr- exakt vom 28.11.2012
**Im Suchfeld von MDR bitte den 28.11.2012 exakt eingeben- In der Menüleiste: Überblick erreichen Sie den Artikel mit Video**
Manuskript-MDR Exakt vom 28.11.2012 Manuskript lesen
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Das Ergebniss vom 01.08.2012 der Berufungsinstanz beim Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
(Genehmigungswettbewerb ÖPNV)
Werte Mitarbeiter, werte Geschäftspartner und Stammkunden,
Am 01.08.2012 wurde vor dem OVG Magdeburg in zweiter Instanz um die Vergabe des ÖPNV im Landkreises Wittenberger gestritten. Die Firma Scalar und unser Unternehmen haben wieder nur einen Teilsieg erreicht.
Die zweite Instanz hat bestätigt, dass dem Landkreis gravierende Fehler bei der Auswahlentscheidung unterlaufen sind. Es wurden überwiegend die Fehler der ersten Instanz bestätigt. Der Landkreis muß mit Fehlerkorrektur einen neuen Bescheid erlassen.
Leider hatte das Gericht nicht den Mut, direkt eine Verpflichtung gegenüber dem Landkreis zu erlassen. Das Gericht hat erstmals unser Altunternehmerprivileg ausdrücklich anerkannt und sofort die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Das heißt wir sind in ca. 1 Jahr beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit sehr guten Aussichten.
Verfasser:
Geschäftsführer
Antje Heinrich
Heinrich GmbH
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- Alle Zeichen stehen auf Revision-
- Mitteldeutsche Zeitung Artikel lesen mz-web.de- von Markus Wagner vom 03.08.2012
Zwei Genehmigungen für den Öffentlichen Personennahverkehr sind ungültig.
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) hat am Mittwochabend entschieden, dass der Kreis die Ausschreibung für Wittenberg und das Oranienbaumer Bündel neu zu bewerten hat.
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Neuer Termin steht:
- Am 23.05.2012 ist es soweit - Berufungsinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg (Genehmigungswettbewerb ÖPNV)
Heute (22.05.2012) wiederholt Termin verschoben:
- Kurzfristig wurden wir davon unterrichtet, dass unser Termin am 23.05.2012 vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg, wegen Krankheit eines Rechtsanwaltes wieder einmal verschoben wurde.
Der neue Termin ist wahrscheinlich der 01. August 2012
Neuer Termin steht:
- Am 23.05.2012 ist es soweit - Berufungsinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg (Genehmigungswettbewerb ÖPNV)
- Wir waren dabei am 06.03.2011 beim Karnevalumzug in Dessau - Roßlau.
- Besuch am 02.03.2011auf dem Betriebsgelände der Heinrich GmbH
- Rückblick - Bescheid vom 13.06.2008 Kommentar zum Gerichtsurteil vom 25.10.2010
- Urteil Verwaltungsgericht Halle- Genehmigungswettbewerb ÖPNV
- Am 21.09.2011 Berufungsinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg
- Kurzfristig (14.09.2011) erfuhren wir, dass unsere wichtige Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg, wegen Überlastung des 3. Senats auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.
Diese Information erhielten wir erst eine Woche vor Prozessbeginn und müssen nun leider auf einen neuen Termin warten.
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